Allgemeine Geschäftsbedingungen

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1. Allgemeines

Die nachfolgenden "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" sind wesentlicher Bestandteil aller Rechtsgeschäfte die wir mit jedwedem Abnehmer abschließen. Wir gehen davon aus, dass es sich bei unseren Vertragspartnern um Vollkaufleute handelt. Sofern nicht Vollkaufleute unsere Vertragspartner sind, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Rahmen der gesetzlichen Regelung. Für alle Lieferungen gelten ausschließlich unsere folgenden "Allgemeinen Geschäftsbedingungen". Hiervon abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen eines Bestellers gelten nur in dem Fall, in denen ihre Geltung ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

2. Angebote

Die von uns erstellten Angebote sind freibleibend. Ein Zwischenverkauf der angebotenen Ware ist ausdrücklich vorbehalten. Die Vertragsannahme und der Umfang der Lieferung erfolgt ausschließlich gemäß unserer schriftlichen Auftragsbestätigung. Mündliche Nebenabreden sind nur dann wirksam, wenn eine entsprechende schriftliche Bestätigung durch uns erfolgt ist.

3. Preise

Alle Preise gelten ab Lager oder Werk ohne Verpackungs-, Versand- und Verladekosten. Ausgenommen sind solche Produkte, die mit einem "Freizeichen" versehen sind, also entsprechend frei per Spedition, frei Empfangsstation per Bahn, ausgenommen Insel-Lieferungen. Sofern Verpackungskosten für unsere Lieferungen anfallen, berechnen wir diese zum Selbstkostenpreis. Die Rücknahme des Verpackungsmaterials ist ausgeschlossen. Wir bemühen uns jedoch, solche Materialien zu verwenden, die einer Reststoffbewirtschaftung zugänglich sind. Die in den Preislisten genannten Einzelpreise sind nicht verbindlich. Für den geschlossenen Vertrag sind jeweils die in unserer schriftlichen Auftragsbestätigung festgehaltenen Preise maßgeblich. Sofern zwischen Vertragsschluss und Lieferdatum sich die Lieferpreise unserer Lieferantin erhöht haben, sind wir berechtigt, diese Preise, auch abweichend von unserer schriftlichen Auftragsbestätigung, in Rechnung zu stellen. Sofern Vertragspartner nicht Kaufleute sind, gilt diese Regelung entsprechend, wenn zwischen Auftragsbestätigung und Lieferdatum mindestens 4 Monate vergangen sind. Der Mindestauftragswert ist Euro 50,-.

4. Zahlungen

Die von uns erstellten Rechnungen sind 10 Tage nach Rechnungsdatum mit 2 % Skonto zu begleichen oder 30 Tage nach Rechnungsdatum rein netto. Ein Skontoabzug ist nur von dem jeweiligen Warenwert möglich. Soweit die Rechnung darüber hinaus Kosten für Verpackung, Transport o. ä. enthält, ist ein Skontoabzug nicht möglich. Zahlungen gelten erst als erfolgt, wenn Gutschrift des Rechnungsbetrages auf einem unserer Konten erfolgt ist. Scheckzahlungen erfolgen stets erfüllungshalber. Zahlungseingang ist in diesen Fällen ebenfalls die Gutschrift des Scheckbetrages auf unser Konto. Die Aufrechnung mit etwaigen Gegenforderungen ist nur dann möglich, wenn diese unbestritten oder rechts- kräftig festgestellt worden sind. Im Falle des Zahlungsverzuges des Abnehmers sind wir berechtigt, ab Verzugseintritt Verzugszinsen in Höhe der uns belasteten Bankzinsen zu berechnen, mindestens jedoch 4 % über dem für den jeweiligen Zeitraum bekannt gegebenen Diskontsatz der Bundesbank.

5. Lieferung

Sofern für unsere Lieferung ein Datum angegeben ist, ist dies grundsätzlich unverbindlich. Es handelt sich hierbei lediglich um Richtwerte, deren Nichteinhaltung jedoch grundsätzlich nicht zu Ansprüchen des Bestellers führen kann. Etwas anderes gilt nur in den Fällen, in denen ein Liefertermin ausdrücklich und schriftlich als Fixliefertermin von uns bestätigt worden ist. Teillieferungen auf den Gesamtauftrag behalten wir uns im Interesse einer zügigen Abwicklung des Auftrages ausdrücklich vor. Soweit Teillieferungen erfolgt sind, sind diese im Rahmen unserer Zahlungsbedingungen zu regulieren. Lieferverzögerungen berechtigen den Besteller erst dann zum Rücktritt vom Vertrag, wenn uns zuvor eine angemessene Nachfrist für die Lieferung gesetzt worden ist. Diese Nachfrist muss mindestens 2 Wochen ab Eingang der schriftlichen Mitteilung des Bestellers bei uns betragen. Sofern die Lieferverzögerung auf höhere Gewalt beruht, ist jegliche Verantwortung durch uns ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche aufgrund des Lieferungsvertrages sind außer in den Fällen der groben Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes auf die Höhe der Auftragssumme beschränkt. Sofern die Art der gelieferten Ware es erfordert, sind wir berechtigt, diese im zerlegten, aber montagefähigen Zustand zu liefern.

6. Vertragserfüllung

Warenversand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Bestellers, soweit nicht eine anderweitige schriftliche Vereinbarung erfolgt. Sobald dem Besteller durch uns angezeigt worden ist, dass die Waren versandfertig sind, sind diese umgehend abzurufen. Sofern ein umgehender Abruf durch den Besteller nicht erfolgt, sind wir berechtigt, die Waren auf Kosten und Gefahr des Abnehmers nach eigenem Ermessen zu lagern und entsprechende Lagergebühren hierfür zu berechnen.

7. Gewährleistung

Für alle gelieferten Produkte gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 12 Monaten ab Gefahrenübergang. Sollten den gelieferten Waren offensichtliche Mängel anhaften, so sind diese umgehend, spätestens jedoch nach 3 Tagen, schriftlich anzuzeigen. Bei nicht offensichtlichen Mängeln hat die Anzeige innerhalb von 3 Tagen, nach Feststellung der Mangelhaftigkeit zu erfolgen. Bei Mangelhaftigkeit einer Lieferung wird kostenlos nachgebessert oder Ersatz geliefert. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, hat der Besteller das Recht, Minderung oder Wandelung des Kaufvertrages zu verlangen. Reklamationen werden jedoch nicht anerkannt, wenn die Mängel unserer gelieferten Ware auf unsachgemäße Verwendung durch den Besteller zurückzuführen sind. Über die Gewährleistungsrechte hinausgehende Rechte sind ausgeschlossen, es sei denn, unserer Firma oder unseren Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Reklamation der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Besteller ohne Interesse ist. Für Abweichungen in der Beschaffenheit der gelieferten Ware haften wir nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen unseren jeweiligen Lieferanten, es sei denn, es handelt sich um eine zugesicherte Eigenschaft. Wir sind von der Haftung befreit, wenn unsere Ansprüche gegen unseren jeweiligen Lieferanten an den Besteller abgetreten werden. Wir haften wie ein Bürge, soweit Ansprüche gegen den Lieferanten durch unser Verschulden nicht bestehen oder solche Ansprüche nicht durchsetzbar sind. Gewährleistungsrechte stehen dem Besteller grundsätzlich jedoch nur dann zu, wenn wir zuvor die Möglichkeit erhalten, die gerügten Mängel zu begutachten. Wird eine Begutachtung durch Handlungen des Bestellers verhindert bzw. ist diese nicht möglich durch die Be- oder Verarbeitung der gelieferten Ware, so können keine Gewährleistungsrechte beansprucht werden.

8. Warenrückgabe

Ein Rechtsanspruch auf Warenrückgabe (Umtausch) besteht grundsätzlich nicht. Lediglich in den Fällen, in denen ausdrücklich und schriftlich das Einverständnis mit der Rücknahme der Ware erklärt worden ist, ist eine solche Rücknahme möglich. Die hierfür entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Bestellers. Voraussetzung für die Rücknahme ist der einwandfreie Zustand der auf Risiko des Bestellers zurückgesandten Ware.

9. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller auch künftig entstehenden Forderungen aus der Geschäftsbeziehung unser Eigentum. Bei laufenden Rechnungen gilt der Eigentumsvorbehalt als Sicherung für die Saldoforderung. Waren bei denen das Eigentum zu unseren Gunsten vorbehalten ist, dürfen im Rahmen des regelmäßigen Geschäftsverkehrs veräußert werden, wenn sichergestellt ist, dass die hieraus resultieren- den Forderungen auf uns übergehen und der Besteller den Eigentumsvorbehalt an seinen Kunden weiterleitet. Der Besteller tritt bereits jetzt alle Forderungen, die aus dem Weiterverkauf oder der sonstigen Verwendung der gelieferten Waren einschließlich der etwaigen Nebenrechte an uns ab. Der Besteller ist verpflichtet, den Kunden, an den die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware weitergegeben wurde, auf unser Verlangen hin zu benennen. Eine Sicherheitsübereignung der unter Vorbehalt gelieferten Ware ist ausgeschlossen. Die aus dem Weiterverkauf resultierenden Forderungen kann der Besteller bis zum jederzeit möglichen Widerruf im eigenen Namen und auf eigene Rechnung einziehen. Auf unser Verlangen ist der Besteller verpflichtet, dem Drittschuldner die Abtretung der Forderung offen zu legen. Der Besteller ist darüber hinaus verpflichtet, die notwendigen Auskünfte für die Einziehung der Forderung gegenüber dem Drittschuldner auf unser Verlangen hin bekannt zu geben. Sofern in die Vorbehaltswaren eine Pfändung erfolgen soll, ist der Besteller verpflichtet, diese umgehend anzuzeigen. Gleichzeitig ist er verpflichtet, diese auch gegenüber dem Vollstreckungsorgan ordnungsgemäß darzustellen. Für die Wahrung unserer Rechte aus dem Vorbehaltseigentum trägt der Besteller die evtl. anfallenden Kosten.

10. Warenangaben

Angaben über Maße, Gewichte, Tragkraft, Fassungsvermögen und ähnliche Sacheigenschaften erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen gemäß den jeweiligen Herstellerangaben. Eine Gewähr für diese Angaben kann jedoch nicht übernommen werden. Etwas anderes gilt nur in den Fällen, in denen ausdrücklich über solche Angaben eine schriftliche Zusicherung erteilt worden ist.

11. Datenverarbeitung

Die von uns für die Durchführung des Auftrages benötigten Daten werden im Rahmen elektronischer Datenverarbeitung gespeichert. Hiermit erklärt sich der Besteller ebenfalls einverstanden. Dieser Hinweis erfolgt aufgrund der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

12. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Erfüllungsort für alle Leistungen aus diesem Vertrag ist für beide Seiten der Firmensitz des Verkäufers. Als Gerichtsstand gilt ebenfalls der Firmensitz des Verkäufers als vereinbart. Für die Durchführung der vertraglichen Beziehung der Parteien ist deutsches Recht vereinbart. Anderweitige Rechtsvorschriften kommen nicht zur Anwendung.

13. Schlussbestimmung

Sollten einzelne Bestimmungen dieser "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmung und diejenigen des gesamten Rechtsgeschäftes nicht.